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Zwei Cousins liessen an Silvester in einem Wohnquartier Raketen steigen. Eine der Raketen setzte ein Haus in Brand. Der Schaden betrug rund 870 000 Franken. Das Bezirksgericht Laufenburg AG sprach die beiden Männer vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung frei.
Anders das Obergericht Aargau. Es verurteilte die Cousins zu bedingten Geldstrafen und Bussen. Das Bundesgericht hingegen fand, es sei unklar, welcher der beiden Beschuldigten die entscheidende Rakete gezündet habe. Das Verschulden des einen Cousins könne nicht dem anderen Cousin angerechnet werden. Somit seien beide freizusprechen.
Bundesgericht, Urteil 6B_361/2016 vom 1. Juni 2017
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