Zwei Cousins liessen an Silvester in ­einem Wohnquartier Raketen steigen. Eine der Raketen setzte ein Haus in Brand. Der Schaden betrug rund 870 000 Franken. Das Bezirksgericht Laufenburg AG sprach die beiden ­Männer vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung frei. 

Anders das Obergericht Aargau. Es verurteilte die Cousins zu bedingten Geldstrafen und Bussen. Das Bundes­gericht hingegen fand, es sei unklar, ­welcher der beiden Beschuldigten die entscheidende Rakete gezündet habe. Das Verschulden des einen Cousins ­könne nicht dem anderen Cousin an­gerechnet werden. Somit seien beide freizusprechen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_361/2016 vom 1. Juni 2017