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Ein Vorgesetzter schüchterte Mitarbeiter ein und gab widersprüchliche Anweisungen. Einer seiner Untergebenen wurde daraufhin schwer depressiv und war wochenlang arbeitsunfähig. Die Firma entliess den Mitarbeiter und begründete dies mit einer Reorganisation. Das traf allerdings nicht zu. Das Unternehmen stellte stattdessen nämlich einen Praktikanten ein. Sowohl das Kantonsgericht Waadt als auch das Bundesgericht beurteilten die Entlassung als «missbräuchlich». Das Unternehmen musste dem entlassenen Mitarbeiter zwei Monatslöhne als Entschädigung zahlen.
Bundesgericht, Urteil 4A_401/2016 vom 13. Januar 2017
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