Inhalt
29.08.2018
Ein Mann arbeitete rund neun Jahre lang bei einem Betreibungsamt im Kanton Zürich. Ein Kollege fühlte sich massiv bedroht. Er behauptete, der Mann besässe Waffen, und reichte Strafanzeige ein. Es kam zu einer Hausdurchsuchung und der Mann wurde fristlos entlassen. Doch die Vorwürfe bestätigten sich nicht. Später beurteilte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Entlassung als rechtswidrig. Ein einmaliges Fehlverhalten reiche nicht aus. Der Kläger erhielt eine Abfindung von sechs Monatslöhnen.
Verwaltungsgericht Zürich, Urteil VB.2017.00341 vom 25. April 2018
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden