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Ein Finanzsachbearbeiter war bei einer Firma aus Lausanne im Bewerbungsverfahren. Nach einem zweiwöchigen Ausbildungskurs war das letzte Bewerbungsgespräch angesetzt. Der Mann erlitt aber während des Kurses einen Herzinfarkt. Deshalb trat er die Stelle nie an. Er forderte die Firma trotzdem auf, ihn bei der Krankentaggeldversicherung anzumelden. Sonst wolle er 25 000 Franken Schadenersatz. Er argumentierte, mit dem Beginn des Kurses sei bereits ein Arbeitsverhältnis entstanden. Ohne Erfolg: Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen seine Klage ab.
Bundesgericht, Urteil 4A_503/2017 vom 13. Februar 2018
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