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Eine Frau erbte eine Wohnung in Epalinges VD. Sie kündigte den Mietern. Begründung: Sie wolle die Wohnung selber bewohnen. Sie habe sich für eine Stelle im Kanton Waadt beworben und wolle dort mit ihrem Freund eine Familie gründen. Die Mieter fochten die Kündigung an. Die Frau wolle gar nicht dort wohnen. Sie habe auch keine Stelle im Kanton. Das Kantonsgericht Waadt hob die Kündigung auf. Die Eigentümerin brachte den Fall vor Bundesgericht. Dieses gab ihr recht und beurteilte die Kündigung als gültig. Die Frau habe zwar noch keine Stelle. Von Eigenbedarf sei aber auch auszugehen, wenn jemand in seiner Wohnung eine Familie gründen wolle.
Bundesgericht, Urteil 4A_639/2018 vom 21. November 2019
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