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Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt büsste eine Frau für mehrfaches Falschparkieren und zu schnelles Fahren. Die Frau erhob Einsprache.
Sie habe den Fahrausweis altershalber abgegeben und sei nur Eigentümerin des Autos. Der Sohn und andere Personen würden den Wagen benutzen. Sie wisse nicht, wer gefahren sei. Trotzdem wurde die Frau von allen Instanzen bis zum Bundesgericht verurteilt. Denn der Halter muss bezahlen, wenn bei Verkehrsbussen kein Fahrer ermittelt werden kann. Entscheidend ist dann, wer als Halter registriert ist.
Bundesgericht, Urteil 6B_432/2017 vom 22. November 2017
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