Die Gemeinde Ettiswil LU plante in der Wohnzone eine Containersiedlung für Asylsuchende. Dagegen erhoben ­An­wohner Einsprache. Der Gemeinderat erteilte trotzdem die Baubewilligung. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Entscheid. Die Containersiedlung sei zulässig. Sie passe zwar nicht ins Ortsbild, doch das wichtige öffentliche Interesse an der Unterbringung von Asylsuchenden gehe der Ästhetik vor. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 7H 16 162 vom 1. März 2017