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Eine Frau aus dem Kanton Waadt liess sich die Gebärmutter entfernen. Ein Assistenzarzt operierte unter Aufsicht eines Chefarztes. Vier Stunden nach der Operation traten innere Blutungen auf. Die Frau musste sofort nochmals operiert werden. Sie konnte das Spital erst 17 Tage später verlassen. Das Strafgericht in Vevey VD sprach den Assistenzarzt frei, verurteilte aber den Chefarzt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Er habe die Patientin nicht über die Risiken der Operation informiert und verschwiegen, dass er nicht selber operiere. Das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht bestätigten den Schuldspruch.
Bundesgericht, Urteil 6B_1347/2016 vom 12. Februar 2018
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