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Auf Rat ihres Arztes rauchte eine Frau gegen Schmerzen Marihuana-Joints. Bei einer Polizeikontrolle tags darauf wurde THC in ihrem Blut gefunden. Das Bezirksgericht Meilen büsste sie wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes mit 300 Franken und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Das Zürcher Obergericht sprach sie wegen Irrtums frei. Sie habe nicht gewusst, dass das vom Arzt empfohlene Cannabis verboten ist und auch am Tag nach der Einnahme fahrunfähig machen kann. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses befand, die Frau sei zu bestrafen, weil der Irrtum vermeidbar gewesen sei.
Bundesgericht, Urteil 4A_565/2015 vom 14. April 2016
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