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Eine Serviceangestellte polierte Möbel mit starken Putzmitteln. Den Putzlappen warf sie in den Mülleimer. Der Eimer begann zu brennen. Dadurch entstand ein Sachschaden von 220 000 Franken. Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Obergericht Aargau bestätigte den Entscheid. Das Bundesgericht war anderer Ansicht. Die Frau war vor dem Urteil verstorben. Das Gericht musste deshalb nur noch über die Prozesskosten entscheiden. Laut Bundesgericht hätte die Frau sehr wahrscheinlich freigesprochen werden müssen. Es gehöre nicht zum Allgemeinwissen, dass sich eine Möbelpolitur von selbst entzünden könne. Ohne besondere chemische Kenntnisse habe die Frau die Gefährlichkeit des Mittels nicht gekannt.
Bundesgericht, Urteil 6B_1091/2016 vom 18. Mai 2017
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