Inhalt
Einer Angestellten wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Zürich. Das Gericht führte aus: Die Kürzung des Bonus während der ersten acht Wochen des Mutterschaftsurlaubs sei nicht zulässig, da während dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot für Mütter gelte. Von der Bonuskürzung wegen Mutterschaft seien nur Frauen betroffen. Das sei diskriminierend und verstosse gegen das Gleichstellungsgesetz.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH120181 vom 28. Juli 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden