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Sieht ein Arbeitsvertrag einen Bonus vor, entsteht häufig Streit darüber, ob es sich um einen Lohnbestandteil oder eine freiwillige Gratifikation handelt. Das war auch bei einem Ex-Mitarbeiter der Bank Rothschild so. Er verklagte seine ehemalige Arbeitgeberin auf rund 300 000 Franken. Das Arbeitsgericht Zürich wies seine Klage ab. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihm jedoch einen Bonus von 130 000 Franken zu. Dieses Urteil zog die Bank weiter. Mit Erfolg. Laut Bundesgericht ist bei sehr hohen Einkommen bei einem Bonus immer von einer Gratifikation auszugehen, auf die kein Anspruch besteht. Als Grossverdiener gilt, wer als Angestellter mehr als das Fünffache des Schweizer Medianlohns erhält – das waren damals 367 725 Franken. Der Banker bezog im Jahr vor der Kündigung knapp 480 000 Franken.
Bundesgericht, Urteil 4A_565/2015 vom 14. April 2016
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