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Ein Mann aus dem Kanton Freiburg biss beim Essen eines Fertigsalats auf eine nicht entsteinte Olive. Dadurch brach ein Zahn ab. Die Unfallversicherung weigerte sich, die Zahnarztkosten zu übernehmen. Der Versicherte argumentierte, auf der Verpackung seien entsteinte Oliven abgebildet. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen seine Beschwerden ab. Im Text auf der Verpackung stehe nichts von entsteinten Oliven. In einem Salat befänden sich oft ganze Oliven. Es liege kein Unfall vor, weil der Mann mit einem Olivenstein im Salat rechnen musste.
Bundesgericht, Urteil 8C_191/2018 vom 21. Dezember 2018
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