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Ein Mann erhielt einen Zahlungsbefehl über 10 Millionen Franken. Grund der Forderung gemäss Zahlungsbefehl: eine «versprochene Investmentgarantie» sowie «ungetreue Geschäftsführung». Der Betriebene erhob Rechtsvorschlag. Zudem beschwerte er sich beim Kantonsgericht Graubünden gegen die unbegründete Betreibung. Das Gericht hob die Betreibung auf. Sie sei nur als Schikane und zur Kreditschädigung erfolgt. Bei einem so hohen Betrag müsse der Gläubiger die Forderung mindestens ansatzweise begründen.
Kantonsgericht Graubünden, Urteil KSK 16 72 vom 2. Dezember 2016
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