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Ein Luzerner Hausbesitzer stellte eine zwei Meter hohe Thujahecke in Töpfen in die Nähe der Grundstücksgrenze. Zulässig war eine Höhe von 2,76 Metern. Der Nachbar reklamierte, weil der Eigentümer die Hecke auf einen Carport gestellt habe. Man müsse die Höhe der Hecke ab dem tieferen, ursprünglichen Terrain messen. Der Nachbar müsse die Hecke daher zurückschneiden oder die Töpfe an der Grenze zurücksetzen. Das Amtsgericht und das Kantonsgericht Luzern sahen es anders. Die Höhe einer Pflanze sei vom aktuellen Boden aus zu messen, wenn der Boden mit genehmigten Bauplänen verändert wurde.
Kantonsgericht Luzern, Urteil 1B 18 41 vom 27. September 2019
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