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Ein Vereinsmitglied aus dem Kanton Uri betitelte in einem breit versandten E-Mail den ehemaligen Vereinspräsidenten als «Erpresser» und «Gauner». Zwei Empfänger leiteten das E-Mail weiter. Der Ex-Präsident klagte daraufhin gegen den Verfasser und die Weiterleitenden wegen Ehrverletzung. Das Landgericht Uri hiess die Klage gegen den Absender gut. Der Ex-Präsident verlangte aber auch die Verurteilung der beiden anderen Personen. Das Obergericht Uri und später das Bundesgericht gaben ihm recht. Wer ein beleidigendes E-Mail ungefiltert weiterschicke, begehe selbst eine Ehrverletzung. Die beiden Beklagten hätten sich gegenüber den Empfängern vom Text distanzieren müssen.
Bundesgericht, Urteil 5A_753/2017, Urteil vom 18. Juli 2018
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