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Ein Walliser Bauer brachte seinen Traktor zu einem Garagisten. Er sollte ihn für die Fahrzeugkontrolle bereit machen, inklusive Abgastest. Als der Bauer den Traktor abholen wollte, stellte er einen Schaden am Motor fest. Er forderte vom Garagisten 16 745 Franken Schadenersatz. Der Mechaniker habe den Motor beim Abgastest überhitzt. Das Bezirksgericht und das Kantonsgericht Wallis wiesen die Klage des Bauern ab. Für eine Autowartung gälten die Regeln des Werkvertrags. Mängel müssten innerhalb von zwei Jahren vor Gericht geltend gemacht werden. Der Bauer hatte erst nach drei Jahren geklagt.
Kantonsgericht Wallis, Urteil C1 16 270 vom 7. Mai 2018
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