Polizisten beobachteten auf der Autobahn, wie ein Fahrzeug Schlangenlinie fuhr. Sie überholten den Wagen, um ihn zu kontrollieren. Der Fahrer hängte aber die Polizisten ab. Beim nächsten Rastplatz fanden sie das leere Auto – und in der Nähe einen Mann mit 1,96 Promille Alkohol im Blut. Sie zeigten ihn an. Er bestritt, das Auto gelenkt zu haben. Der Lenker sei geflüchtet. Das Bezirksgericht Willisau LU, das Luzerner Obergericht und das Bundesgericht verurteilten ihn trotzdem wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand zu 72 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse. Die Richter glaubten einem Zeugen, der auf dem Rastplatz vom Beschuldigten angesprochen worden war. Dieser bat ihn, gegenüber der Polizei eine falsche Aussage zu machen. Dafür hat er ihm 200 Franken versprochen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_635/2016 vom 12. September 2016