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Die Polizei blitzte im Bezirk Uster ZH ein Auto. Es war auf der Autobahn zwischen 11 und 15 km/h zu schnell unterwegs. Das Statthalteramt büsste den Autobesitzer mit 120 Franken. Dieser erhob Einsprache und bestritt, den Wagen gelenkt zu haben. Er könne auch die Person auf dem Radarfoto nicht identifizieren. Damit hatte er keinen Erfolg. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten die Busse. Grund: Ist unklar, wer eine Verkehrsübertretung begangen hat, dann haftet laut Gesetz der Halter.
Bundesgericht 6B_722/2019 vom 23. Januar 2020
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