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Eine Malerin brach auf einer Baustelle im Kanton Thurgau durch ein Gerüstbrett und erlitt diverse Verletzungen. Sie forderte vom Hauseigentümer und vom Eigentümer des Baugerüsts Schadenersatz in der Höhe von 52 825 Franken. Beide wiesen die Schuld für den Unfall von sich. Die Frau sei auf das Gerüst gesprungen, dafür sei es nicht gemacht. Daraufhin klagte die Malerin. Das Bezirksgericht Frauenfeld gab ihr recht und verpflichtete die Beklagten, ihr 44 293 Franken zu zahlen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Die Frau sei höchstens aus einer Höhe von 50 cm auf das Gerüst hinuntergesprungen. Das müsse es aushalten können.
Bundesgericht, Urteil 4A_189/2018 vom 6. August 2018
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