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Ein Bauarbeiter aus dem Kanton Zürich war längere Zeit krank und arbeitsunfähig. Die Versicherung des Arbeitgebers zahlte trotzdem keine Taggelder. Denn der Versicherungsarzt hielt den Mann für arbeitsfähig. Der Angestellte forderte daraufhin die Taggelder direkt vom Arbeitgeber. Dieser zahlte mit Verweis auf den Versicherungsentscheid nicht. Der Bauarbeiter zog vor das Arbeitsgericht Zürich. Dieses anerkannte eine Arbeitsunfähigkeit. Und urteilte, der Arbeitgeber müsse die Krankentaggelder vorschiessen.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH160127 vom 23. Oktober 2017
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