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Das Bauinspektorat des Kantons Basel-Stadt erteilte Swisscom eine Baubewilligung für eine neue Handyantenne. Drei Anwohner beschwerten sich dagegen erfolglos beim Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Sie argumentierten, die Strahlenwerte einer nahen Antenne hätten mitberücksichtigt werden müssen. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, die Distanz zwischen den Antennen betrage 70 Meter. Zudem lägen eine Hauptverkehrsachse und ein weiteres Gebäude dazwischen.
Bundesgericht, Urteil 1C_576/2016 vom 27. Oktober 2017
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