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Ein geschiedener Mann musste seiner Ex-Frau laut Scheidungskonvention monatlich 3900 Franken Alimente zahlen. Er verlangte eine Herabsetzung auf 1810 Franken, weil sich der Hypozins um 960 Franken reduziert und die Geschiedene einen Teil der Wohnung vermietet habe. Die Klage wurde von allen Instanzen abgelehnt: Das Bezirksgericht Dietikon ZH, das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht urteilten, die Ex-Frau dürfe frei entscheiden, ob sie die Wohnung selber bewohnen oder vermieten wolle. Und die Hypozinsen könnten künftig ja auch wieder steigen.
Bundesgericht, Urteil 5A_700/2016 vom 6. November 2017
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