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Ein Zivildienstpflichtiger wollte seinen Dienst bis zum Abschluss der Berufslehre verschieben. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst wies jedoch sein Gesuch um Dienstverschiebung ab, genauso das Bundesverwaltungsgericht: 26 Tage Zivildienst während der Berufslehre brächten einen Lehrling nicht in eine Notsituation. Es sei zumutbar, die verpassten Lerninhalte und die Praxis im Lehrbetrieb nachzuholen. Der Lehrling könne Ferien mit dem Zivildienst kombinieren.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-997/2014 vom 23. April 2014
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