Inhalt
Ein Velokurier fuhr eine Fussgängerin auf dem Zebrastreifen an. Sie erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Kurier von der einfachen Körperverletzung frei. Er war laut dem Richter zu Recht davon ausgegangen, dass die Frau auf ihr Vortrittsrecht verzichtet habe. Sie sei beim Zebrastreifen stehen geblieben, habe ihr Handy aus der Tasche geholt und sich nicht um den Verkehr gekümmert.
Der Anwalt der Geschädigten zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses entschied, man dürfe nicht leichthin annehmen, dass eine Fussgängerin auf ihr Vortrittsrecht verzichte. Es sprach den Kurier schuldig.
Obergericht Zürich, Entscheid SB 140180 vom 31. Oktober 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden