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Ein Mann fuhr ausserorts mit 175 statt 80 km/h. Das Obergericht des Kantons Thurgau verurteilte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon neun Monate unbedingt. Die Prognose für eine Bewährung sei schlecht, weil der Raser zwischen 2006 und 2010 fünf Verkehrsdelikte begangen hatte.
Der Mann wehrte sich vor Bundesgericht gegen die unbedingte Freiheitsstrafe. Sie schade seiner selbständigen Geschäftstätigkeit. Ausserdem sei er das erste Mal wegen Rasens verurteilt worden. Er stiess auf taube Ohren. Auch Vorstrafen andersartiger Delikte seien bei der Bewährungsprognose einzubeziehen.
Bundesgericht, Urteil 6B_1095/2014 vom 24. März 2015
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