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Eine Krankenkasse verweigerte die Übernahme von Zahnbehandlungskosten wegen einer aggressiven Paradontitis. Begründung: Es handle sich nicht um eine seit Kindheit bestehende Krankheit. Nur diese müsste von der Kasse übernommen werden. Das Obergericht des Kantons Uri wies die Beschwerde der Patientin ab. Die Frau wehrte sich vergeblich vor Bundesgericht: Die Frage der Alterslimite, bis zu welcher eine Paradontitis als Pflichtleistung der Krankenversicherung anerkannt werden müsse, könne nur individuell beurteilt werden, so das Bundesgericht. Dafür wären die alten Röntgenbilder erforderlich gewesen. Diese waren aber nicht mehr auffindbar.
Bundesgericht, Urteil 9C_223/2014 vom 4. Juni 2014
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