Ein Autofahrer überholte eine Pferdekutsche auf einem Feldweg. Deshalb brannten die Tiere durch. Der Kutscher stürzte und zog sich eine Schulterfraktur zu. Das Kreis­gericht Werdenberg-­Sarganserland verurteilte den Autolenker wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 800 und einer Busse von 400 Franken. Das Kantonsgericht St. Gallen reduzierte die Geldstrafe auf 500 Franken und strich die Busse. Beim Bundesgericht beantragte der Lenker einen Freispruch. Er habe die Kutsche mit 7 Meter Abstand und einem Tempo von etwa 10 km/h vorsichtig überholt. Falsch, sagten die Bundesrichter: Der Lenker hätte auf ein Handzeichen des Kutschers warten müssen.

Bundesgericht, Urteil 6B_903/2014 vom 9. Februar 2015