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Ein IV-Rentner bezog eine Kinderrente, weil seine Tochter ein einjähriges Praktikum in einer Kindertagesstätte absolvierte. Das Praktikum wurde später um ein Jahr verlängert. Darauf stellt die IV-Stelle des Kantons Luzern die Kinderrente ein. Das Kantonsgericht Luzern hiess die Beschwerde des IV-Rentners gut: Er habe weiterhin Anspruch auf die Kinderrente. Dagegen reichte die IV-Stelle erfolgreich Beschwerde ein. Laut Bundesgericht ist mit dem einjährigen Praktikum den Ausbildungsbedürfnissen der Tochter entsprochen worden.
Bundesgericht, Urteil 9C_239/2014 vom 16. Juli 2014
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