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Ein Arbeitnehmer erkrankte. Drei Tage später forderte ihn sein Arbeitgeber schriftlich auf, innert 24 Stunden ein Arztzeugnis einzureichen. Sonst sei der Brief als fristlose Kündigung zu betrachten. Das Arbeitsgericht Zürich bezeichnete die Kündigung als unwirksam. Laut seinem Urteil ist es nicht zulässig, eine fristlose Kündigung direkt mit der Forderung nach Zusendung eines Arztzeugnisses zu verbinden. Eine Kündigung müsse klar sein, solche Bedingungen führten zu Unsicherheiten. Der Arbeitgeber hätte die fristlose Kündigung nur androhen dürfen.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH 14 0031 vom 20. Mai 2014
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