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Ein Bullterrier hatte eine Katze totgebissen und einen Hund schwer verletzt. Deshalb ordnete die Gemeinde Arbon TG an, dass der Hund nur noch an einer 1,5 Meter langen Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden dürfe. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die Halter des Hundes erfolglos vor dem Departement für Inneres des Kantons Thurgau. Auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Laut Bundesgericht zu Recht. Es sei nicht ersichtlich, gegen welche Tierschutznorm eine solche Leinen- und Maulkorbtragepflicht verstosse.
Bundesgericht, Urteil 2C_167/2014 vom 15. Februar 2014
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