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Die Arbeitslosenkasse der Unia forderte von einer Frau 8280 Franken zu viel bezogene Taggelder zurück. Ihr Erlassgesuch lehnten das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ab: Die Frau hätte bemerken müssen, dass ihr Verdienst zu hoch festgelegt worden war.
Das sah das Bundesgericht anders: Der monatliche Beschäftigungsgrad der Frau habe von 45 bis 124 Prozent variiert. Bei einem derart unregelmässigen Einkommen sei der Fehler «nicht offensichtlich erkennbar» gewesen. Da die Frau gutgläubig war, muss das Amt für Wirtschaft nun prüfen, ob die Rückzahlung eine grosse Härte bedeuten würde. Dann müsste sie das Geld nicht zurückzahlen.
Bundesgericht, Urteil 8C_670/2014 vom 30. Dezember 2014
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