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Anrechnung der Gratisnutzung
Ein Vater vermachte seinem Sohn zu Lebzeiten eine Liegenschaft – im Sinne eines Erbvorbezugs. Der Vater nutzte kostenlos weiterhin die Werkstatt des Hauses. Als er starb, verlangte die Tochter von ihrem Bruder, dass der Erbvorbezug bei der Berechnung der Erbteile ausgeglichen wird. Der Sohn wollte den Betrag reduzieren, weil er dem Vater die Werkstatt zehn Jahre lang gratis zur Benützung überliess. Er zog beim Ausgleich einen marktüblichen Mietzins von 650 Franken monatlich ab. Das Bundesgericht sah dies anders: Zu berücksichtigen seien nur 315 Franken monatlich. Begründung: Vater und Sohn hätten sicherlich einen deutlich unter dem Marktwert liegenden Mietzins vereinbart, da es sich um ein familiäres Verhältnis handle.
Bundesgericht, Urteil 5A_62/2014 vom 17. Oktober 2014
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