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Ein Ehepaar kaufte eine Gartenwohnung. Bald kam es zum Streit mit den Miteigentümern des Mehrfamilienhauses. Diese beschlossen, das Ehepaar aus der Gemeinschaft auszuschliessen. Damit hatten sie beim Bezirksgericht Zürich Erfolg. Das Ehepaar wehrte sich bis vor Bundesgericht. Argument: Die Vorfälle, die zum Urteil führten, hätten sich erst ereignet, nachdem die Gemeinschaft den Ausschluss beschlossen hatte. Laut Bundesgericht spielt das keine Rolle, solange die Vorfälle rechtzeitig und korrekt im Laufe des Gerichtsverfahrens eingebracht werden.
Bundesgericht, Urteil 5A_447/2014 vom 12. Januar 2015
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