Inhalt
Ein aggressiver Hund der Rasse Hovawart hat zwischen 2009 und 2012 mehrere Leute gebissen. Die Waadtländer Behörden und das Bundesgericht entschieden deshalb, der Hund müsse eingeschläfert werden. Nur so könne das Risiko von weiteren Bissattacken ausgeschlossen werden. Eine dauernde Haltung in einem Zwinger sei mit der Würde des Tiers gemäss Tierschutzgesetz nicht vereinbar.
Bundesgericht, Urteil 2C_545/2014 vom 9. Januar 2015
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden