Bei Widerruf Schadenersatz 

Ein Bauer erhielt von der Gemeinde eine Baubewilligung für den Umbau ­seines Schweinestalls. Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn stellte nach Vollendung des Umbaus fest, dass die Baubewilligung rechtswidrig erteilt worden war. Deshalb widerrief das Verwaltungs­gericht des Kantons die Bewilligung und ordnete an, der Bauer müsse die Schweinezucht aufgeben. Der Bauer akzeptierte diesen Entscheid, verklagte aber Gemeinde und Kanton vor Verwaltungsgericht erfolgreich auf Schadenersatz. ­Kanton und Gemeinde ­wehrten sich erfolglos vor Bundes­gericht. Es befand, der Bauer habe im Vertrauen auf die Bewilligung Dispositionen getroffen, die sich nun als nutzlos erwiesen hätten. 

Bundesgericht, Urteil 2C_960/2013 vom 28. Oktober 2014