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Bei Widerruf Schadenersatz
Ein Bauer erhielt von der Gemeinde eine Baubewilligung für den Umbau seines Schweinestalls. Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn stellte nach Vollendung des Umbaus fest, dass die Baubewilligung rechtswidrig erteilt worden war. Deshalb widerrief das Verwaltungsgericht des Kantons die Bewilligung und ordnete an, der Bauer müsse die Schweinezucht aufgeben. Der Bauer akzeptierte diesen Entscheid, verklagte aber Gemeinde und Kanton vor Verwaltungsgericht erfolgreich auf Schadenersatz. Kanton und Gemeinde wehrten sich erfolglos vor Bundesgericht. Es befand, der Bauer habe im Vertrauen auf die Bewilligung Dispositionen getroffen, die sich nun als nutzlos erwiesen hätten.
Bundesgericht, Urteil 2C_960/2013 vom 28. Oktober 2014
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