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Ein Autofahrer verweigerte einem Linienbus den Vortritt. Der Fahrer bremste, wobei eine Buspassagierin stürzte und sich verletzte. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil. Der Autofahrer forderte vor Bundesgericht einen Freispruch. Begründung: Die Passagierin habe sich nicht festgehalten und sei selbst schuld. Das Bundesgericht war anderer Ansicht: Der Autofahrer habe eine Verkehrsregel missachtet. Als Folge davon sei die Passagierin verletzt worden. Es sei irrelevant, ob sich die Frau festgehalten habe oder nicht.
Bundesgericht, Urteil 6B_286/2013 vom 14. Oktober 2013
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