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Eine Firma kündigte dem Buchhalter. Er hatte beim Einstellungsgespräch ein gegen ihn laufendes Strafverfahren wegen Betrugs und weiterer Vermögensdelikte verschwiegen, ebenso die spätere Verurteilung. Nach der Entlassung beantragte er Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenkasse Baselland verfügte wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit 28 Einstelltage. Die Einsprache des Mannes war erfolglos. Beim Kantonsgericht Basel-Landschaft fand er mehr Gehör: Zwar hätte der Buchhalter den Arbeitgeber auf das Strafverfahren hinweisen müssen. Er sei aber im Dilemma gewesen: Mit einem Hinweis hätte er riskiert, die Stelle nicht zu erhalten. Es ging von leichtem Verschulden aus und reduzierte die Einstelltage auf 5.
Kantonsgericht Basel-Landschaft, Entscheid 715 13 297 vom 8. Okt. 2014
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