Eigentlich will die Schweiz ihre Versorgung mit Elektrizität aus sauberen Quellen ausbauen. Das neue Energiegesetz verlangt, dass die Stromproduktion aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energien (ausgenommen Wasserkraft) von heute rund 3000 auf mindestens 11 400 Gigawattstunden im Jahr 2035 steigt. Die Solarenergie soll mehr als die Hälfte dazu beitragen.
Doch ob sie das schafft, ist alles andere als sicher. Denn für neue Solarstromanlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt gibt es vom Bund nur noch eine Einmalvergütung von maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Aber keine kostendeckende Vergütung mehr für das Einleiten von Strom ins Netz. Die meisten Solarstromproduzenten sind deshalb abhängig von der Vergütung, die ihnen ihr örtliches Elektrizitätswerk für die Einspeisung ins Netz zahlt. Doch diese ist oft so gering, dass sich die Stromlieferung kaum lohnt.
Private haben keine Möglichkeit, den Tarif zu überprüfen
Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, wo man wohnt. Gemäss Energiegesetz muss sie sich «nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität» richten. Nur: Die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Stromversorger sind nicht öffentlich. Somit «gibt es für Stromproduzenten keine direkte Möglichkeit, selbst zu überprüfen, ob die Vergütung die Minimalvorgaben erfüllt», hält das Bundesamt für Energie in seinen Erläuterungen zur Vergütungspflicht fest. Einen indirekten Hinweis könne aber der Vergleich mit dem Tarif für Haushaltsstrom geben, der ebenfalls auf den Beschaffungskosten basiert.
Darauf gestützt hat der Verband unabhängiger Energieerzeuger eine spezielle Internetseite eingerichtet (www.pvtarif.ch). Sie zeigt unter anderem, welche Elektrizitätswerke den Solarstromproduzenten in ihrem Gebiet einen Tarif zahlen, der tiefer ist als der Preis, den ihre Kunden für Haushaltsstrom bezahlen müssen. Es sind Dutzende. Bei 24 Netzbetreibern betrug die Vergütung für den von Privathaushalten gelieferten Solarstrom im ersten Halbjahr 2018 weniger als 90 Prozent des Haushaltsstromtarifs (siehe Tabelle im PDF).
Die Elektrizitätswerke argumentieren, der Haushaltstarif enthalte nicht nur die Strombeschaffungskosten, sondern auch Kosten für Personal, Marketing, Abrechnung und anderes mehr. Darum verstosse man mit einer tieferen Einspeisevergütung nicht zwingend gegen die gesetzlichen Minimalvorgaben.
Andere Werke verweisen darauf, dass man «Solarenergie nicht nur über hohe Einspeisevergütungen fördern» könne, wie es Philippe Joss von der Energie Uster AG formuliert. Uster gewähre unter anderem Investitionsbeihilfen, verlange tiefe Mess- und Abrechnungskosten und unterstütze die Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften. «Aktuell sind bei uns rund 15 Anlagen im Bau», sagt Joss.
Immerhin: Die «AEK Energie AG» sowie die «Onyx Energie Mittelland AG» erhöhten die Vergütung kurz nach der Erhebung von saldo. Weitere Netzbetreiber schliessen eine Erhöhung zumindest nicht aus. Die «SH Power» und «Licht- und Wasserwerk AG Kandersteg» kündigten an, ihre Einspeisevergütung auf Anfang 2019 dem Haushaltstarif anzupassen.