Im Jahr 1990 flog der Fichenskandal auf. Der Staatsschutz hatte rund 900 000 Dossiers über unbescholtene Bürger angelegt. Zwanzig Jahre später wurde die nächste Fichenaffäre publik: Der Geheimdienst hatte alle einbürgerungs­willigen Ausländer – rund 200 000 Personen – in einer Datenbank registriert, auch wenn nichts gegen sie vorlag. Die parlamentarische Aufsicht kam zum Schluss, der Geheimdienst habe die Gesetze verletzt. Konsequenzen hatte ...