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Ein Arzt aus dem Kanton St. Gallen entfernte einer 39-Jährigen die entzündete Gallenblase. Die Patientin starb kurz nach der Operation. Die Obduktion ergab, dass zwei Metallklammern zur Blutstillung nicht richtig verschlossen waren. Die Frau war innerlich verblutet.
Alle Instanzen bis zum Bundesgericht verurteilten den Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen und zu Schmerzensgeld von insgesamt 50 000 Franken an die Familienangehörigen. Der Arzt habe unsorgfältig gehandelt.
Bundesgericht, Urteil 6B_729/2024 vom 4.12.2024
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