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Bei Zehntausenden Patienten entscheiden die Krankenkassen von Fall zu Fall, ob sie ein dringend nötiges Medikament zahlen. Grund: Die Arzneien sind nicht für die jeweilige Krankheit zugelassen. Diese Regelung führt zu Willkür (saldo 20/2019). 2019 bewilligten die Kassen laut Bundesamt für Gesundheit drei Viertel der Gesuche und übernahmen im Durchschnitt 9700 Franken. Einzelne hiessen nur 46 Prozent der Gesuche gut, andere 95 Prozent. Die Gleichbehandlung der Versicherten ist laut Bundesamt nicht gewährleistet. Und für Hersteller könne es lukrativ sein, für ein Heilmittel keine Kassenzulassung einzuholen, um hohe Einzelfallpreise einzustreichen. Der Bund will nun einheitliche Regeln zur Behandlung der Gesuche und eine Registrierung der Entscheide.
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