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saldo schrieb, die Atomaufsichtsbehörde Ensi und das Bundesverwaltungsgericht hätten die Herausgabe von Messdaten des AKW Leibstadt verweigert («Erhebliches öffentliches Interesse an AKW-Daten», saldo 16/2017). Richtig ist: Das Ensi wollte die Daten herausgeben. Dagegen erhob das AKW Leibstadt Beschwerde und bekam vom Bundesverwaltungsgericht recht. Mit diesem Entscheid war aber die Umweltorganisation Greenpeace nicht zufrieden und gelangte ans Bundesgericht. Dieses entschied abschliessend, das Ensi dürfe die Messdaten herausgeben.
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