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Im Kanton Zürich müssen Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern seit diesem Jahr den Kinderabzug hälftig aufteilen. Das gilt auch, wenn ein Elternteil fast keine Einkünfte erzielt. Gemäss Einschätzabteilungen der Steuerämter wird lediglich bei einem Verdienst von wenigen Hundert Franken von dieser Regel abgewichen. Massgeblich sei dabei nicht das steuerbare Einkommen, sondern das Nettoeinkommen abzüglich der Berufsauslagen. Im Frühling hatte die Finanzdirektion noch gesagt, es gelte das steuerbare Einkommen (saldo 8/2016). Die neue Praxis des Steueramtes führt dazu, dass viele Konkubinatspaare deutlich höhere Steuern bezahlen müssen.
Die hälftige Teilung des Kinderabzugs bereits vor einiger Zeit eingeführt haben in der Deutschschweiz die Kantone BE, BS, LU, OW, SH, SO, UR und VS.
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