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Der Nationalrat hat am 30. November entschieden, der AHV nächstes Jahr 442 Millionen Franken zukommen zu lassen. Damit kommt er einem Auftrag der Bundesverfassung nach. Der Bundesrat wollte die Summe für den Abbau von Schulden oder die Bahninfrastruktur einsetzen.
saldo-Leser wissen: Diese Mittel stammen aus einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent, das seit dem Jahr 1999 erhoben wird. Die Verfassung hält zwar ausdrücklich fest, dieses sogenannte «Demografieprozent» müsse der AHV/IV zugutekommen. Dennoch leitete der damalige Finanzminister Kaspar Villiger einen Teil dieses Geldes in die allgemeine Bundeskasse um. Das Parlament nickte damals seinen Vorschlag mit grossem Mehr ab. Bislang sind der AHV auf diese Weise über 8 Milliarden Franken entzogen worden (saldo 19/2017).
Der Entscheid im Nationalrat fiel am Donnerstag mit 130 zu 63 Stimmen. Dafür stimmten GP, GLP, SP, SVP, die EVP-Vertreter Niklaus Gugger (ZH) und Marianne Streiff-Feller (BE) sowie der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller.
Damit die AHV das Geld tatsächlich erhält, muss auch der Ständerat noch zustimmen. Dort liegen die Mehrheiten umgekehrt: GP, SP und SVP kommen zusammen nur auf 19 Stimmen. BDP, CVP und FDP hingegen halten 27 Sitze.
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