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Ein Ehepaar aus Lausanne zerstritt sich mit anderen Mietern des Mehrfamilienhauses. Anlass waren Lärm, der Hund des Nachbarn und die Katze des Paars. Wegen des verhinderten Zugangs zur Waschküche rief das Paar gar die Polizei. Nach einigen Briefen an Verwaltung und Nachbarn kündigte das Paar fristlos wegen «schwerer Mängel» und zog aus. Die Vermieterin forderte die Mietzinse bis zum ordentlichen Kündigungstermin in knapp einem Jahr. Mit Erfolg. Das Mietgericht entschied, dass es für die Mieter trotz des Konflikts zumutbar gewesen wäre, die Wohnung bis zum Kündigungstermin zu bewohnen. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_452/2019 vom 1. Juli 2020
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