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saldo 12/2022
21.06.2022
Nein. Laut Gesetz werden Ordnungsbussen mit ihrer Bezahlung rechtskräftig. Die Gemeinde muss Ihnen deshalb das Geld nicht zurückzahlen. Wenn Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden gewesen wären, hätten Sie die 30-tägige Zahlungsfrist verstreichen lassen können. Danach wäre in einem ordentlichen Verfahren geklärt worden, ob die Busse gerechtfertigt war. Das hätte sich gelohnt, wie das Urteil zeigt.
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