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Nein. Nach der Scheidung kann Ihre Frau jederzeit ihren Verheirateten-Namen ablegen und wieder zu ihrem Ledigen-Namen zurückkehren. Dazu zwingen können Sie sie aber nicht. Sie kann selbst darüber entscheiden, wie sie amtlich heissen will.
Nein. Nach der Scheidung kann Ihre Frau jederzeit ihren Verheirateten-Namen ablegen und wieder zu ihrem Ledigen-Namen zurückkehren. Dazu zwingen können Sie sie aber nicht. Sie kann selbst darüber entscheiden, wie sie amtlich heissen will.
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