Nein. Im Kanton Bern sind Zuwendungen an Enkelkinder von der Schenkungssteuer befreit. Trotzdem müssen Sie die Schenkung in ihrer Steuererklärung deklarieren. So können die Steuerbehörden die Abnahme Ihres Vermögens nachvollziehen. Das Gleiche gilt für Ihren Enkel. Er muss die erhaltene Schenkung ebenfalls in seiner Steuererklärung angeben, damit die Steuerbehörden seinen Vermögenszuwachs einordnen können.