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Nein. Umfassende Erneuerungen berechtigen zwar zu einer Erhöhung des Mietzinses. Die Mietzinserhöhung kann der Vermieter aber erst begründen, wenn er die tatsächlichen Kosten kennt. Und dann darf der Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöht werden. Die Erhöhung muss Ihnen auf einem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden. Sonst ist sie ungültig.
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